Wie
BBC news berichtet, hat ein Londoner Gericht die Klage einer 15-jährigen muslimische Schülerin auf Tragen des
Jilbab (bis zum Boden reichendes Gewand, das nur Hände und Gesicht frei läßt) in der Schule abgelehnt.
Die beklagte Denbigh High School in Luton läßt mit Rücksicht auf das religiöse Bekenntnis ihrer zu 80 % muslimischen SchülerInnen als Schuluniform auch den
Salwar Kameez (Kombination aus Hose und Tunika) zu; das aber war der Klägerin nicht genug. Sie sah ihr Recht auf Glaubensfreiheit eingeschränkt und blieb, nachdem Inventionen ihres Bruders ohne Erfolg blieben, dem Untericht fern.
Die Schule dagegen argumentierte, dass mit den angebotenen Bekleidungsalternativen zur vorgeschriebenen Schuluniform dem Glauben genüge getan werden könne. Darüber hinaus sprächen Sicherheits- und gesundheitliche Gründe gegen das Tragen des bodenlangen Gewands.
Das Gericht sah das auch so und lehnte den Antrag der Klägerin ab.
Links:
Urteil des Royal Courts of Justice, Strand, London, WC2A 2LL, 15 June 2004
BBC news v. 15.6.04
Die Presse.com v. 16.6.04
St. Galler Tagblatt v. 19.6.04